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Rechtshängigkeit

Die Rechtshängigkeit beschreibt den Stand eines gerichtlichen Verfahrens.

Geht unter anderem ein Scheidungsantrag beim Gericht ein, so ist ein Verfahren anhängig.

Veranlasst das Gericht  anschließend nach Einzahlung der Gerichtskosten die Zustellung des Scheidungsantrages an die Gegenseite, ist das Verfahren mit dem Tag der Zustellung rechthängig.

Dieser Zeitpunkt der Zustellung ist ein wichtiger Stichtag im Familienrecht, der  gravierende rechtliche Konsequenzen mit sich bringt.

Diese wären z. B.:

  • jeder der Ehegatten kann ab sofort mit seinem Vermögen machen, was er möchte. Er ist in seiner Verfügungsgewalt nicht mehr eingeschränkt, er braucht also keine Zustimmung des anderen Ehegatten mehr, um über größere Summen zu verfügen. Er muss sich auch keine Sorgen mehr machen, dass Vermögenszuflüsse nach diesem Stichtag dem Zugewinnausgleich unterliegen.
  • Der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages ist gleichzeitig der Stichtag für die Bestimmung des Endvermögens zur Berechnung des Zugewinnausgleichs.
  • Der Letzte des Monats vor dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages, ist für den Versorgungsausgleich der maßgebliche Zeitpunkt des Ehezeitendes.
  • das Erlöschen des gesetzlichen Ehegatten-Erbrechts.