Für die Online-Scheidung entstehen
- Gerichtskosten und
- Anwaltskosten.
Sie zahlen die gesetzliche Mindestvergütung nach dem Gerichtskostengesetz (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten sind verbindlich geregelt. Sie bemessen sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen der Ehegatten, der Anzahl der Kinder und der Anzahl der bestehenden Altersvorsorgeanwartschaften ergibt. Sie können Ihre Zahlen in den Rechner eintragen und die Kosten dann ablesen.
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