Sie wohnen außerhalb Berlins und möchten mich gern mit Ihrer einvernehmlichen Ehescheidung beauftragen? Sehr gern vertrete ich Sie bundesweit! Sie können jederzeit das Scheidung-online-Formular ausfüllen, und alle Unterlagen wie beschrieben digital per E-Mail als PDF‑Dateien übersenden, und ich reiche den Scheidungsantrag anschließend für Sie beim örtlich zuständigen Familiengericht ein.
Ich führe selbstverständlich auch online oder telefonisch Erstberatungen und Beratungen zur Vorbesprechung Ihres Scheidungstermins durch. Ich betreue Mandanten bundesweit.
Gerade bei einvernehmlichen Ehescheidungen funktioniert das heute unkompliziert und ohne großen organisatorischen Aufwand.
Welches Gericht ist bei einer Scheidung zuständig?
Welches Familiengericht für die Scheidung zuständig ist, ist gesetzlich geregelt. Entscheidend ist dabei nicht, wo ich als Anwältin meinen Kanzleisitz habe, sondern wo Sie unter anderem Ihren Wohnsitz mit den Kindern haben oder zuletzt hatten oder wo der Wohnort Ihres Ehepartners ist. Ich teile Ihnen das zuständige Gericht für Ihre Ehescheidung unverzüglich nach Antragseinreichung mit.
Ich begleite Ihr Scheidungsverfahren unabhängig davon, in welcher Stadt das zuständige Familiengericht liegt.
Ihr Scheidungstermin findet nicht in Berlin statt, was dann?
Kein Problem: Je nach Ihren Wünschen und der technischen Ausstattung des jeweiligen Familiengerichts, gibt es unterschiedliche Lösungen:
Gern begleite ich Sie persönlich oder ich nehme online mit Ihnen an Ihrem Scheidungstermin teil. Eine Vielzahl von Gerichten kann inzwischen Videotermine technisch ermöglichen. Falls Sie eine persönliche Teilnahme vor Ort wünschen, reise ich selbstverständlich für Sie an (die Kosten hierfür teile ich Ihnen natürlich vorher mit) oder ich entsende Ihnen einen Kollegen zum Scheidungstermin (für Sie ohne Mehrkosten verbunden), der mich in Untervollmacht vertritt.
In diesem Fall erfolgt die Abstimmung vollständig intern durch die Kanzlei. Ich informiere Sie selbstverständlich über den Kollegen, der den – nur wenige Minuten andauernden – Scheidungstermin vor Ort wahrnehmen wird. Sie müssen sich um nichts kümmern und Ihnen entstehen dadurch keine Mehrkosten!
Müssen die Eheleute persönlich zum Scheidungstermin vor Gericht erscheinen?
Grundsätzlich ja. Bei einer Scheidung verlangt das Familiengericht normalerweise, dass beide Ehepartner zum Scheidungstermin erscheinen. Das Gesetz sieht eine persönliche Anhörung der Eheleute zu den Voraussetzungen der Ehescheidung vor. Sie werden also vom Gericht gefragt, seit wann Sie getrennt leben, ob Sie die Ehe für gescheitert halten und geschieden werden möchten.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Gerichtstermin sehr kurz und knapp, da alles bereits schriftlich vorbereitet worden ist.
Gibt es Unterschiede im Verfahren der einvernehmlichen Ehescheidung, je nach Bundesland oder Stadt?
Nein, das Familienrecht gilt bundesweit. Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens ist in ganz Deutschland einheitlich.