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Gerichtskosten

Die Gerichtskosten sind die Gebühren, die bei einem Scheidungsverfahren an den Staat, vertreten durch das Familiengericht, gezahlt werden müssen. Sie ergeben sich aus dem Verfahrenswert. Meist werden sie von den Ehegatten exakt hälftig geteilt (Kostenaufhebung). Die Gerichtskosten sind von den zusätzlich anfallenden Anwaltskosten abzugrenzen.