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Scheidungsbeschluss

Der Scheidungsbeschluss beschließt das rechtliche Ende einer Ehe. Er wird regelmäßig im Scheidungstermin direkt vom Gericht verkündet und dafür müssen alle im Gerichtssaal aufstehen.

Er bedeutet gleichzeitig das offizielle Ende eines Scheidungsverfahrens in der I. Instanz. Mit dem Scheidungsbeschluss entscheidet das Gericht regelmäßig auch über die gerichtlich zur Entscheidung beantragten Folgesachen, wie zum Beispiel den Versorgungsausgleich, den nachehelichen Unterhalt oder über den Zugewinnausgleich.

Der Scheidungsbeschluss wird nach einer einmonatigen Frist automatisch rechtskräftig, sofern kein Beteiligter Beschwerde einlegt. Diese Frist kann durch die  Rechtsmittelverzichtserklärung verkürzt werden, so dass der Scheidungsbeschluss somit auch unmittelbar rechtskräftig gemacht werden kann.

Das Original des Scheidungsbeschlusses mit dem Stempel des Rechtskraftvermerkes vom Gericht, ist Ihr wirklich wichtiges Personenstandselement und sollte fortan immer mit der Eheurkunde gemeinsam aufbewahrt werden.