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Rechtsmittelverzicht

Der Rechtsmittelverzicht ist der ausdrückliche Wunsch der Verfahrensbeteiligten, nach einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss, auf jegliche Rechtsmittel dagegen zu verzichten, um die sofortige Rechtskraft herbeizuführen.

Wurde auf Rechtsmittel verzichtet, ist dies unwiderruflich. Demnach ist keine Beschwerde gegen einen Beschluss oder eine Berufung gegen ein Urteil mehr möglich. Auf diese Rechte hat man mit dem Rechtsmittelverzicht verzichtet.

Ein Rechtsmittelverzicht ist dann sinnvoll, wenn beide Seiten mit der bestehenden Entscheidung zufrieden sind und diese unmittelbar rechtskräftig werden soll. Oft wird in einem Scheidungsverfahren auf Rechtsmittel verzichtet, um zügig die Rechtskraft der Ehescheidung herbeizuführen. Für einen Rechtsmittelverzicht müssen allerdings beide Beteiligte im Scheidungstermin anwaltlich vertreten sein.

Sollten Sie einen Rechtsmittelverzicht beabsichtigen, sprechen Sie mich gerne an. Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsgegner im gesamten Scheidungsverfahren auch durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss, um zu einem Rechtsmittelverzicht zu gelangen.