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Rechtskraftvermerk

Ein Rechtskraftvermerk ist der Vermerk eines Datums durch das Gericht auf dem originalen Scheidungsbeschluss, zu welchem die Rechtskraft (Unabänderbarkeit) der Ehescheidung eingetreten ist. Er weist die Endgültigkeit der Ehescheidung gemäß dem gerichtlichen Beschluss nach.