Sie sind hier: Startseite » Glossar » Verfahrenswert (Scheidung) Verfahrenswert (Scheidung) Der Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren ist der Wert, den das Gericht am Ende des Verfahrens endgültig festlegt und wonach sich die Gerichts- und Anwaltskosten richten. ZurückVorigerAufhebung von Lebenspartnerschaften NächsterGerichtskostenNächster Neue Beiträge Trennungsjahr: Voraussetzungen, Beginn und häufige Fragen einfach erklärt Scheidung ohne Ehevertrag: Wer bekommt was?