Lebenspartnerschaften waren bis 2017 das Äquivalent zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, die vor 2017 eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Ab 2017 gilt in Deutschland „Ehe für alle“, wodurch keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften eingegangen werden können. Rechtlich wird eine Lebenspartnerschaft jedoch nicht geschieden, sondern aufgehoben.
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