Zum Inhalt springen

Scheidungsgrund

Nach deutschem Recht gibt es nur einen Scheidungsgrund, die Ehe für gescheitert zu halten. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, wer schuld daran ist. Das früher maßgebliche Schuldprinzip wurde durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst mit der Folge, dass zur Zerrüttung im Scheidungsantrag kurz vorzutragen ist. Das Scheitern der Ehe wird vom Gesetz unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten mehr als drei Jahre getrennt leben. Lebt man mehr als ein Jahr getrennt und hält man die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft für endgültig gescheitert (Trennungsjahr), wird man auch gegen den Willen des anderen geschieden.