Sie sind hier: Startseite » Glossar » Rechtskraft der Scheidung Rechtskraft der Scheidung Eine Scheidung ist dann rechtskräftig, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen und keiner in Beschwerde gegangen ist. Der Scheidungsbeschluss erhält dann den Rechtskraftvermerk. ZurückVorigerVersöhnungsversuch NächsterScheidungsgrundNächster Neue Beiträge Trennungsjahr: Voraussetzungen, Beginn und häufige Fragen einfach erklärt Scheidung ohne Ehevertrag: Wer bekommt was?