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Scheidungstermin

Der wichtige gerichtliche Scheidungstermin ist in seinem Ablauf tatsächlich unspektakulär und er dauert in der Regel keine 10 Minuten.

Es findet eine mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht statt, bei der Sie persönlich anwesend sein müssen. Das Gericht fragt Sie in der Regel nicht mehr als 2–3 kurze Fragen: „Seit wann leben Sie getrennt, halten Sie Ihre Ehe für gescheitert und wie hoch war Ihr Einkommen zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages?“ Kurze, knappe Antworten, das war’s. Alles andere wurde bereits schriftlich vorgetragen.

Sie benötigen zum Scheidungstermin die gerichtliche Ladung, Ihren Personalausweis sowie auf Anforderung des Gerichts, das Original der Scheidungsurkunde und etwaige notarielle Vereinbarungen, sofern Sie sich auf den Versorgungsausgleich oder die Scheidungsfolgen beziehen.