Ein Scheidungsfolgenvergleich ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten, hauptsächlich zu unterhaltsrechtlichen und vermögensrechtlichen Fragen. Ein solcher Vergleich muss bis zur Rechtskraft der Ehescheidung notariell beurkundet oder im Scheidungstermin durch einen Anwaltsvergleich gerichtlich protokolliert werden. Nach der Scheidung können die geschiedenen Eheleute die Vereinbarungen schriftlich untereinander, also ohne Notar und Rechtsanwalt, abschließen.